Wie oft wegen offener Rechnung Kunden mahnen?

In Deutschland wird häufig angenommen, dass es einer Mahnung bedarf, um einen Schuldner in Verzug zu setzen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Wie oft sollte man nun wegen offener Rechnungen Kunden mahnen? Nach der Rechtslage kann ein Schuldner auch ohne vorherige Mahnung in Verzug geraten. Hierbei ist insbesondere zwischen dem B2C- und dem B2B-Bereich zu unterscheiden:

B2C-Bereich (Business-to-Consumer):

Im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) gelten strengere Regeln. Hier muss in der Rechnung ausdrücklich das Zahlungsziel genannt werden, um den Schuldner ohne Mahnung in Verzug zu setzen. Ist dieser Zahlungstermin auf der Rechnung angegeben, kommt der Schuldner nach Ablauf dieser Frist in Verzug.

B2B-Bereich (Business-to-Business):

Im B2B-Bereich (Business-to-Business) gilt dagegen die Regel, dass der Schuldner ohne besondere Mahnung in Verzug gerät, sobald die Rechnung fällig und zugegangen ist und seitdem 30 Tage vergangen sind (§ 286 Abs. 3 BGB). Ein Unternehmer ist also „verpflichtet“, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

Wie oft sollte ich Kunden wegen offener Rechnung mahnen?

Trotz der gesetzlichen Möglichkeit, Schuldner ohne vorherige Mahnung in Verzug zu setzen, ist eine Mahnung wegen offener Rechnung als Erinnerung und aus Gründen des Kundenservice oft empfehlenswert. Dies kann dazu beitragen, Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten und Missverständnisse zu vermeiden. In vielen Fällen zeigt sich das Entgegenkommen des Gläubigers im Umgang mit Mahnungen, insbesondere bei bestehenden Kundenbeziehungen.

Es ist jedoch ratsam, nicht zu viele Mahnungen zu verschicken, da dies dazu führen kann, dass der Schuldner die „Drohung“ nicht mehr ernst nimmt. In der Praxis werden häufig ein oder zwei Mahnungen verschickt, bevor weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die genaue Vorgehensweise hängt jedoch von der Vereinbarung zwischen den Parteien und den individuellen Umständen ab.

Stichwort: „Schuldnerverzug“

Der sogenannte „Schuldnerverzug“ hat für den Schuldner unangenehme Folgen. Zunächst ist die offene Forderung während des Verzugs zu verzinsen. Da der Basiszinssatz in den letzten Monaten stark angestiegen ist, muss mit einer erheblichen Mehrbelastung gerechnet werden. Darüber hinaus hat der Gläubiger gegen den Schuldner (seinem Kunden) einen Kostenerstattungsanspruch für die entstandenen Betreibungskosten die im Zusammenhang mit der Mahnung wegen offener Rechnungen entstehen.

Fazit

Wie oft sollte ich Kunden wegen offener Rechnung mahnen? Wie so oft: Es kommt drauf an. In der Regel werden ein bis zwei Mahnungen an Schuldner geschickt, obwohl es diesen rein rechtlich nicht Bedarf, da der Schuldner auch so in Verzug gesetzt ist. Hierbei ist wichtig zwischen B2C und B2B Geschäften zu unterscheiden.

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Raffaele Lucariello | Rechtsanwalt | Geschäftsführer

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